Die Einführung und Veröffentlichung der Pflegenoten zur Schaffung von Transparenz der Pflegequalität wurde am 01.07.2008 durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetzes (§ 115 Abs. 1a SGB XI) rechtlich verankert. Seit dem werden die, in den durchgeführten MDK Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse in Transparenzberichten festgehalten und durch Noten widergegeben.
Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Transparenzberichte stets in einem einheitlichen Layout dargestellt und ermöglichen so auf den ersten Blick eine Übersicht über die erhaltenen Noten sowohl für die einzelnen Qualitätsbereiche als auch die Gesamtnote und die Note für die Befragung der Kunden bzw. Bewohner. Zusätzlich wird ein Vergleichswert in Form des Landesdurchschnitts angezeigt.
Hier können Sie den vollständigen Transparenzbericht (PDF) einsehen.